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| interessantes Urteil Gema Öffentliche VA j/n |
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Bin zufällig über dieses Urteil gestolpert. Ist von 2009. Dort wurde der GEMA eine Abfuhr erteilt und festgestellt das eine Hochzeit mit 600(!) Personen nicht zwangsläufig öffentlich ist
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bochum/ag_bochum/j2009/65_C_403_08urteil20090120.html
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| Beitrag vom 29.07.2010 - 16:30 |
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Da der GEMA eine Menge Einnahmen flöten gegangen sind, und die Richtlinien für die "Eintreiber" immer schärfer werden und sie nur noch wenig Kontrollmöglichkeiten haben, suchen die natürlich nach neuen Einnahmequellen...
Wobei, ein Bekannter von mir (GEMA Kontrolleur) niemals auf die Idee kommen würde auf eine türkische Hochzeit zu kontrollieren..Da fällt jeder Hochzeitscrasher direkt auf und selbst die Geschenke werden kleinlich aufgeschrieben
Mich wundert das (!) hinter der Hochzeit. Wer schon mal auf einer türkischen Hochzeit war, der weiß, dass es auch schon mal locker 1000 Gäste und mehr sein können.
Ein türkischer Kollege hatte 450 Personen auf seiner Hochzeit.
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| Beitrag vom 29.07.2010 - 18:52 |
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klar, für ne türkische Hochzeit ist 600 eher eine mittlere Grösse. War mal in der alten TU-Mensa in Berlin bei einer Hochzeit dabei. Rund 800 Personen und die Eltern der Braut haben sich entschuldigt das es soo wenige sind aber am gleichen Tag war noch eine in dortmund und eine in Amsterdam.
Das Ausrufezeichen war deshalb gesetzt weil das Gericht auch bei dieser Anzahl der GEMA-Meinung wiedersprochen hat das es eine öffentliche VA gewesen sei.
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| Beitrag vom 29.07.2010 - 20:16 |
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